V 144.2
Was mitgebracht und ererbt wurde, ruht also schon im kleinen Kind, und es sollte deshalb schon von Anbeginn das Bemühen dahin gehen, nur positive Eigenschaften in der Erziehung zu vermitteln, alles zu vermeiden, was zu Reizbarkeit Anlass gibt und Opposition nicht zu unter-binden, damit nicht Aggressionen aufgestaut werden, die eines Tages zu unkontrollierbaren Exzessen ausarten können.
II 26.2ff
Damit sind wir - möchte ich sagen - bei einem neuen Kapitel angelangt, bei der Opposition. Sie ist das Bestreben, seinen eigenen Willen zur Geltung zu bringen, wenn Zwang von außen die Durchführung einer Leistung unmöglich machen will.
Opposition ist kein unerlaubtes oder sträfliches Verhalten. Es ist die normale Reaktion auf einen Angriff, möchte ich sagen. Sie tritt dann in Erscheinung, wenn das Geistwesen - und vor allem die Seele - nicht bereit ist, einem Befehl zu gehorchen, sich einem fremden Willen unterzuordnen.
Ich sagte schon, dass in Harmonie vereinte oder abgestimmte Seelen sich gerne gegenseitig unterordnen, dass aber Geistwesen mit sehr verschiedener Ausstrahlung und unterschiedlicher Entwicklungsstufe schwerer Übereinstimmung in ihrer Handlungsweise finden werden. Natürlich gibt es sehr unterschiedliche Grade von Opposition und ihre Auswirkung. Nicht zwei Menschen werden in der gleichen Weise und mit gleicher Intensität opponieren, mag es noch so den Anschein haben.
Es muss dabei vor allem unterschieden werden zwischen Opposition gegen einen Angriff schädlicher Art und einer solchen, die gegen wohlgemeinte Aktionen gerichtet ist. Der Mensch, der bestrebt ist, nur im guten Sinn seine Entwicklung zu fördern, wird wohl oft einen Widerstand in seinem Innern, in seinem Denken gegen einen guten Rat zum Beispiel empfinden oder gegen einen nach der menschlichen Gesellschaftsordnung zwangsweise gegebenen Eingriff in die persönliche Freiheit. Sein aufwärts strebender Geist wird aber den Nutzen solchen Zwangs oder solcher vielleicht unbequemer Ordnung erkennen und sich aus freiem Willen alsbald fügen. Solches Verhalten ist richtig und fördernd.
Anders ist es, wenn zwar die Opposition dazu zwingt, das Gegenteil von dem zu tun, was gefordert wird, wenn aber nur deshalb nicht oder nicht mehr opponiert wird, weil man einsieht, dass man gegen den Fordernden nicht aufkommen, mit seiner Opposition keinen Erfolg erzielen kann. Ein solches Sichfügen ist ohne freien Willen zustande gekommen, aus reinen Vernunftgründen, die zwar die Forderung nicht anerkennen, aber zum bequemeren Nachgeben verleiten.
Solcherart erzwungener Gehorsam, wie er in jedem Lebensalter gefordert wird, ist ungesund. Er ist unaufrichtig und erzeugt eine Aufspeicherung von Gedanken und Gefühlen, die zur Opposition drängen und meist dann zum Durchbruch und zur Auswirkung gelangen, wenn die Gelegenheit zwar gegeben, aber keineswegs geeignet ist, den eigenen Willen zum eigenen Nutzen wirksam werden zu lassen.
II 28.1
Nicht nur in der Erziehung des Kindes können wir die Folgen des Zwangs - also die Opposition - beobachten. In jeder menschlichen Gesellschaftsordnung sind Vorschriften und Einschränkungen, Verbote und Strafandrohungen gegeben, die in den Mitgliedern der jeweiligen Gesellschaft des Volkes oder Staates Widerspruch in allen Graden hervorrufen. Auch hier muss es so weit kommen, dass die Menschen aus eigenem, freien Willen nur das Gute, das für die Gesellschaft Nützliche und Zweckmässige denken und tun wollen.
Ich sprach schon in dem Kapitel über das Strafrecht davon, dass durch Zwang und Strafen keine Besserung eines verfehlten oder verirrten Geistes erzielt werden kann, dass der Wille zum Guten auf andere Weise geweckt werden muss.
II 26.5f
Es muss dabei vor allem unterschieden werden zwischen Opposition gegen einen Angriff schädlicher Art und einer solchen, die gegen wohlgemeinte Aktionen gerichtet ist. Der Mensch, der bestrebt ist, nur im guten Sinn seine Entwicklung zu fördern, wird wohl oft einen Widerstand in seinem Innern, in seinem Denken gegen einen guten Rat zum Beispiel empfinden oder gegen einen nach der menschlichen Gesellschaftsordnung zwangsweise gegebenen Eingriff in die persönliche Freiheit. Sein aufwärts strebender Geist wird aber den Nutzen solchen Zwangs oder solcher vielleicht unbequemer Ordnung erkennen und sich aus freiem Willen alsbald fügen. Solches Verhalten ist richtig und fördernd.
Anders ist es, wenn zwar die Opposition dazu zwingt, das Gegenteil von dem zu tun, was gefordert wird, wenn aber nur deshalb nicht oder nicht mehr opponiert wird, weil man einsieht, dass man gegen den Fordernden nicht aufkommen, mit seiner Opposition keinen Erfolg erzielen kann. Ein solches Sichfügen ist ohne freien Willen zustande gekommen, aus reinen Vernunftgründen, die zwar die Forderung nicht anerkennen, aber zum bequemeren Nachgeben verleiten.
II 28.1
Nicht nur in der Erziehung des Kindes können wir die Folgen des Zwangs - also die Opposition - beobachten. In jeder menschlichen Gesellschaftsordnung sind Vorschriften und Einschränkungen, Verbote und Strafandrohungen gegeben, die in den Mitgliedern der jeweiligen Gesellschaft des Volkes oder Staates Widerspruch in allen Graden hervorrufen. Auch hier muss es so weit kommen, dass die Menschen aus eigenem, freien Willen nur das Gute, das für die Gesellschaft Nützliche und Zweckmässige denken und tun wollen.
Ich sprach schon in dem Kapitel über das Strafrecht davon, dass durch Zwang und Strafen keine Besserung eines verfehlten oder verirrten Geistes erzielt werden kann, dass der Wille zum Guten auf andere Weise geweckt werden muss.
II 29.2f
Von einer anderen Seite erscheint die Opposition in der Politik. Sie ist meist nur aus einem bösen Willen oder dem Bedürfnis nach persönlicher Geltung entstanden und ist immer ungesund. Auch auf diesem Gebiet müssen die Menschen erkennen lernen, dass nur einmütige, selbstlose Zusammenarbeit wahren Erfolg bringen kann; dass der Einzelne so unbedeutend ist im ganzen, großen Weltall und seinen gesetzmässigen Zeitläufen, und dass die Gemeinschaft nicht durch Gegnerschaft gefördert werden kann, sondern nur durch Leistungen auf einer Ebene.
Heute liegen die Gegensätze noch in der Überbewertung der materiellen Güter; denn nur dadurch entstehen die Klassen und Gesellschaftsschichten im menschlichen Leben statt einer Ordnung nach geistiger Reife im wahrsten Sinn des Wortes.
I 182.2
Wie schon einmal gesagt, ist ein Erdenleben nur eine kurze Spanne Zeit im Vergleich zu der unendlichen Zeit des ewigen Lebens. Deshalb soll man aber nicht schon im irdischen Dasein sich Zeit lassen, bequem sein und sich darauf verlassen, dass der Fortschritt von selbst kommen wird. Es ist ein ewiges Naturgesetz, das den Menschen drängt, vorwärts zu streben und aufzusteigen und dem kann er sich nicht widersetzen. Ein Verzögern des Fortschritts, bewußt und absichtlich aus Trägheit oder Opposition, bringt Schädigungen der Seele mit sich und macht keineswegs glücklich.
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Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI
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- Aggression und V 144.2
- Definition II 26.2ff, 28.1
- gegen gute Ratschläge II 26.5f
- in der Politik, Gründe II 28.1, 29.2f
- Schädigung der Seele durch I 182.2