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ZWANG

ZWANG

ZWANG IN DER ERZIEHUNG

I 223.2ff
In der Erziehung der ersten Lebensjahre werden so viele Fehler begangen, Hemmungen in jeder Richtung werden anerzogen, denn solche sind niemals angeboren. Ein Kind, das einen schwachen eigenen Willen hat, wird sich leicht lenken lassen, ja aber wohin? Meist dorthin, wohin es die Eltern und Erzieher für zweckmässig und richtig halten. Der Vater hat ja einen Beruf oder ein Geschäft für den Sohn aufgebaut, und ist er noch sowenig dazu geeignet und begabt, er muss da hinein, weil sonst das Vermögen umsonst zusammengekratzt wurde.
Wenngleich sich in dieser Richtung schon in den letzten Jahrzehnten eine Lockerung angebahnt hat, herrscht doch immer noch die Auffassung, dass die Kinder ein Erbe von den Eltern erhalten müssen, um ein sorgenfreies Dasein führen zu können. Daraus muss man den Schluss ziehen, dass die Eltern ihren Kindern nicht zutrauen, dass sie dasselbe erreichen könnten oder erarbeiten, was die Eltern zustande gebracht haben. Wie kurzsichtig ist solche Auffassung. Man übersieht dabei vollkommen, dass der den Eltern anvertraute Geist oft oder meist weit höher entwickelt ist und nur eine - ich möchte sagen - primitive Grundlage braucht, um seine Veranlagung zum Ziel zu führen. Es ist geradezu eine Überheblichkeit der Eltern, die der Meinung sind, dass ihre Kinder arm und verlassen sind und hilflos, wenn sie die irdische Welt verlassen. Wie oft zeigt es sich erst dann, dass ein Mensch sehr wohl imstande ist, auf eigenen Beinen zu stehen, was man ihm vorher restlos abgeleugnet und abgesprochen hatte.

II 37.2
Vielfach fehlt es den Menschen an Mut, den einmal eingeschlagenen Weg aufzugeben und sich gegen den Willen seiner Umgebung abzuwenden. Da muss die ärztliche oder seelsorgerische Tätigkeit einsetzen. Nicht blinder Gehorsam ist es, der verlangt werden darf, sondern mutiges Beschreiten des selbst gewählten Lebensweges. Kein Mensch darf für sich das Recht in Anspruch nehmen, für einen anderen Wegbereiter zu sein, oder besser gesagt, das Recht, einem anderen einen Lebensweg vorzuschreiben oder zu wählen, ohne ihn genau erforscht zu haben. Das aber kann kein irdischer Mensch. Man darf den von einem Menschen gewählten Weg bereiten helfen und, wie gesagt, behilflich sein, Hindernisse zu beseitigen, welcher Art immer sie auch sein mögen. Aber gegen den freien Willen eines Menschen Zwang ausüben darf man in so wichtigen und für den Fortschritt bedeutenden Dingen niemals. Auch dann nicht, wenn nach Ansicht „Gescheiterer“ der Weg verfehlt ist oder keinen materiellen Nutzen bringt.

ZWANG UND GEISTIGE EINFLÜSSE

IV 28.5ff
Hierher gehören alle diejenigen Geistwesen, die ihre Schäflein nachts aus dem Bett holen, sie zwingen zu schreiben, wann es ihnen beliebt und das unter der Vorspiegelung ihrer hohen Herkunft und ihres göttlichen Auftrags.
Einmal sich solchem Gebot gefügt, ist der Mensch nur mit Aufwand aller Kräfte imstande, sich zu befreien und den guten Geist abzuweisen. Denn einige Zeit hält man ja durch und glaubt, den Dienst nicht versagen zu dürfen. Wenn aber die Kräfte schon dezimiert sind vom wiederholten Nachtwachen, dann fehlt der Mut, sich zu befreien immer mehr, und somit geht es bergab, bis der Psychiater auf den Plan gerufen wird.
Er könnte oft helfen, wenn er sich über den Vorgang Kenntnis verschafft hätte und - was dazu noch erforderlich ist - wenn der Patient die Wahrheit sagen würde.
Unendlich viele sind es heute schon, die unter solchen Fehlgriffen leiden. Schafft eine geistige Hilfsstelle, an die sich solche genarrte Menschenkinder wenden könnten, ohne verlacht oder bestraft zu werden.
Denn eine psychiatrische Behandlung ist eine harte Strafe für einen Irrtum, der in bester Absicht, wenn auch mit ein wenig Sensationssucht begangen wurde.

IV 168.5ff
Die Unterscheidung, ob wahrhaft religiöse und göttlich beauftragte Geistwesen am Werk sind, ist im Grunde gar nicht so schwer. Sobald ein Zwang verspürt wird, man sich getrieben fühlt und willenlos ohne eigene Überlegung Taten zu setzen imstande ist, handelt es sich mit Sicherheit um falsche Heilige, ich meine um solche, die sich als Heilige ausgeben, davon aber weit entfernt sind.
Alle Erscheinungen, die es auf diesem Gebiet gibt, die nur sensationeller Befriedigung oder unter Umständen auch niedriger Reklame dienen, sind abzulehnen. Sie kommen zu den Menschen ohne göttliche Erlaubnis, stiften nur Verwirrung und verleiten zu Aberglauben.
Kein hohes Wesen wird Befehle erteilen und Zwang ausüben. Es würde gegen die grundlegenden Voraussetzungen verstossen, unter denen der Mensch auf diese materielle Welt kommt, nämlich gegen die Verpflichtung, aus freiem Willen und eigener Kraft die Schwierigkeiten zu meistern und seinen geistigen Fortschritt wahrzunehmen.
Man wird mir erwidern, es gäbe eben Menschen, die sich aus freiem Willen solchen jenseitigen Mächten unterstellen, weil sie erkannt haben, dass es der für sie einzig richtige Weg sei.
Darauf kann ich nur sagen, es ist eine fromme Lüge und ein Selbstbetrug, da jeder Mensch erkennen kann, wo seine Freiheit beginnt und wo sie endet.
Unvermögen, das materielle Leben zu meistern, gibt den Weg frei zu solchem Tun und Lassen. Es entfernt aus der Gemeinschaft oder führt zu Übertreibungen, die weder anerkannt werden noch von irgendeinem greifbaren Wert sind.
Ich will wahrlich nicht gegen religiöse Einstellung polemisieren noch den Anschein erwecken, dass alles, was auf religiösem Gebiet vom Jenseits vermittelt wird, unrichtig und schlecht sei. Dass aber gerade auf diesem Gebiet grösste Vorsicht und ernsteste Kritik erforderlich ist, das soll man mir glauben.

V 30.3f
Zwang ist immer dann anzunehmen, wenn der Mensch das Gefühl hat oder, wie es häufig vorkommt, in direkter, hörbarer Art beauftragt wird, etwas zu tun, wenn es auch seinen sonstigen Gewohnheiten nicht entspricht.
Jeder fremde Auftrag ist ein unerlaubter Eingriff in die Freiheit des Willens und daher abzulehnen und zu unterlassen.
Die Argumentation, man habe sich ja freiwillig dem Auftrag unterworfen, ist nicht stichhaltig, weil Unterwerfung stets Leugnung des eigenen freien Willens bedeutet.

V 35.1
Sobald aber Aufträge erteilt und dem Menschen Zwang auferlegt wird, etwas zu tun, was seinem täglichen Lebensrhythmus fremd und ungewohnt ist, da ist es notwendig, mit aller Vorsicht zu überlegen und sich vor Augen zu halten, dass jedem - und sei es ein noch so hohes Geistwesen - ein Eingriff in die Willensfreiheit des Menschen unerlaubt ist, ja dass ein hoher Geist niemals einen solchen Fehler begehen würde.

V 145.4
Was ohne Zutun von Verstand und Gefühl oft gegen den eigenen Willen, also unter Zwang getan oder gesprochen, auch gehört oder gesehen wird, stammt niemals von dem Menschen selbst, sondern von fremder Kraft.
Dass Kinder viel weniger natürliche Abwehr gegen solche Einflüsse einsetzen können als Erwachsene, liegt auf der Hand, und einem Kind die wahren Zusammenhänge zu erklären, ist selten möglich. Auch kann das Kind die Tragweite seines abwegigen Tuns noch nicht überblicken, fühlt sich durch die fremde Kraft getragen und gestärkt und wird auf diese Weise in seiner normalen Entwicklung gehemmt und behindert.

VI 70.1
Ein guter Geist übt keinen Zwang aus auf sein Medium, sondern sucht die Übereinstimmung und den Gleichklang der Seelen. Das ist die schöne Seite der geistigen Kommunikation.

VI 71.2f
Und wie nimmt es der Mensch auf, wie erscheint es ihm in seiner Vorstellung. Abgesehen von plötzlichen Überfällen, möchte ich sagen, von bösesten Kräften, empfindet es der Mensch als eine ihm selbst eigene Kraft, da ja der fremde Geist sich seines Gehirns, seines Denkapparates bemächtigt hat. Je nach der Intensität stellt er zwar fest, dass er Dinge tut oder sagt, die er gar nicht tun oder sagen wollte, weiss aber nicht, dass sein eigener Wille ausgeschaltet ist. Er lässt sich also widerstandslos gehen solange, bis er feststellen muss, dass die Umgebung Anstoss nimmt an seinem Verhalten.
Vielfach lassen sich belastete Menschen gerne treiben, empfinden es als eine Erleichterung, nicht nachdenken zu müssen, was sie tun sollen und überlassen sich der fremden Führung, ja sie nehmen es als ein Geschenk Gottes, geführt zu werden. Dass solche Führung nicht gottgewollt ist, erkennen sie nur, wenn sie zu Handlungen veranlasst werden, die ihrem guten Gewissen zuwiderlaufen und sie in Zwiespalt bringen in ihrem Denken und Fühlen. Viele Komponenten sind dabei wirksam und es bedarf eines grossen Einfühlungsvermögens, um solchen gestörten Menschen aus der Sackgasse herauszuhelfen.

VI 76.3f
Und ich wiederhole noch einmal: Ein ernstzunehmendes Geistwesen gibt gerne gute Ratschläge, wird aber niemals Befehle erteilen bzw. Zwang ausüben; es ist daher auch sinnlos, danach zu fragen, was man tun soll.
Es ist ein untrüglicher Massstab für den Wert oder Unwert medialer Mitteilungen, soferne diese allgemein gültige Lehren oder Grundregeln für die Bewältigung des irdischen Daseins beinhalten, ob die Freiheit des Willens gewahrt oder missachtet wird. Bestenfalls kann man solcherart versuchte Beeinflussung als autoritären Eingriff bezeichnen, oftmals in bester Absicht von unwissenden Wesen geübt, die selbst in dem Irrtum verfangen sind, es sei ihre Aufgabe, in dieser Weise zu wirken.

VI 78.5ff
Wir haben schon davon gesprochen, dass kein höher entwickeltes Geistwesen einem Menschen Befehle oder Verbote erteilt. Das ist keinem Geistwesen gestattet und bedeutet einen groben Verstoss gegen die ewigen Gesetze.
Der Einfluss eines Geistwesens, gleichgültig, welcher Entwicklungsstufe es angehören mag, darf nicht Führung unter Ausschluss des freien Willens bedeuten.
Ich wiederhole dies immer wieder, damit sich die Menschen klar darüber werden, dass nur das von Vorteil für sie ist, was aus eigener Kraft gewollt und geleistet ist.
Wir dürfen lenken und leiten, hinweisen und warnen, aber niemals einen bestimmten Weg, eine bestimmte Leistung aufzwingen.
Stolz erklärt oft ein Mensch, er habe einen guten oder grossen Führer, er müsse nur in sich hineinhorchen und wisse, was er tun und lassen müsse. Die Grenze des wertvollen und richtigen Zufalles von guten Gedanken ist nicht immer leicht zu finden. Leicht steigert es sich in Zwang und Ausschaltung des eigenen freien Willens. Nur der Mensch selbst kann einwandfrei feststellen, ob seine Entscheidungen frei gefällt oder unter Zwang erfolgen. Es können eben sogenannte gute Führer auch über Gebühr besitzergreifende, also besessenmachende Geistwesen sein.
Es ist keine Auszeichnung, seiner eigenen Entscheidung enthoben zu sein, sondern ein Beweis für Unselbständigkeit und mangelndes Selbstbewusstsein.

VI 115.2
Aber nur so lange währt die ungetrübte Freude, als der Mensch in der Täuschung befangen ist, es seien seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten, die ihn zu solchen Leistungen führen. Denn eines Tages wird jedem offenkundig und regt sich ein Widerwille gegen den unerklärlichen Zwang.
Es entsteht entweder der Wunsch, allein gelassen zu werden oder das Bestreben, die geistigen fremden Kräfte unter Kontrolle zu bekommen und sie zu beherrschen. Im ersten Fall kann an die Stelle der Strebsamkeit Verzicht und Resignation treten, im anderen eine Steigerung des Tatendrangs durch stets neue Forderungen an die nun im tiefsten Innern verankerten „vermeintlich guten Kräfte“.

VI 144.4
Wie oft hat auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaft der dogmatische Zwang, die rein naturwissenschaftliche Einstellung Fortschritt und Entwicklung erschwert und verhindert! Es ist an der Zeit, dass auch auf diesem Gebiet die Freiheit des Denkens und Handelns Eingang findet und unrichtig genutzte Autorität beseitigt wird.

ZWANG UND SUCHT

VI 49.6f
Damit sind wir bei dem Thema der Süchte. Kurz gesagt: Sucht ist Zwang, und den erzeugt kein Mensch aus eigenem freien Willen.
Der Mensch kann sich zwingen, etwas zu tun, d. h. sich überwinden, einer Notwendigkeit gerecht zu werden, etwas zu vollführen, wovon er weiss, dass es getan werden muss, nicht aber gegen seinen Willen in dem Gefühl einer stärkeren Kraft sich nicht widersetzen zu können.
Die Verursachung geht wohl auf einen Zustand zurück, der von Schwäche, Flucht vor der Realität, Müdigkeit oder Trauer gekennzeichnet ist. Damit aber zieht der Mensch die Kräfte an, die ihn dann zu ständiger Wiederholung zwingen, die er als solche aber nicht erkennt und daher glaubt, sich nicht wehren zu können.
Wohl gibt es Menschen, die Freude finden an dem Getriebenwerden und sich gerne widerstandslos dem hingeben.
Vielfach aber bringt es solche bedauernswerte Menschen zur Verzweiflung und sie ergeben sich diesem Bösen, bis sie zum Selbstmord getrieben werden.

VI 51.2
Ich habe schon davon gesprochen, dass in einer Einrichtung nach meinen Vorstellungen nur Menschen Aufnahme finden dürfen, die aus eigenem freien Willen Befreiung von ihren Störungen suchen. Das trifft in besonderem Masse auf Süchtige zu, die bereit sein müssen, selbst alle Kräfte aufzuwenden, dagegen anzukämpfen, Verzicht zu leisten und sich ein neues Lebensbild zu schaffen. Wir haben schon in manchen Fällen helfen können und es hat sich gezeigt, dass z. B. ein Alkoholiker, der von einer fremden Kraft dazu getrieben war, wohl wusste, dass er getrieben war, aber trotzdem das Übel als von seinem eigenen Willen getragen annahm.
Manch einer empfindet Widerwillen und Ekel vor dem Übermass des Genusses, hält es aber doch nur für eine schlechte Eigenschaft, eine Schwäche, die ihre Ursache im eigenen Charakter hat und eben ertragen werden müsse.

ZWANG UND RECHTSPRECHUNG

I 216.3
Dabei denke ich nicht an solche Verbrecher, die für die Tat nicht veranwortlich gemacht werden können, weil sie unter Zwang eines fremden Geistwesens gehandelt haben. Die Rechtsprechung kennt Verbrechen aus unwiderstehlichem Zwang, nimmt aber an, dass es sich dabei um eine psychische Entartung, Willensschwäche, mangelndes eigenes Urteil etc. handelt, oder um einen Einfluss aus materieller Umgebung. In Wahrheit ist es eine Verdrängung des eigenen Ich und die Ausführung durch ein fremdes Geistwesen veranlasst. Ich sprach schon anderer Stelle davon und will nur noch einmal betonen, dass solcherart kranke Menschen - denn als krank muss man sie betrachten - befreit werden müssen von den zerstörenden und in den eigenen Lebensäusserungen behindernden Geistwesen.




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Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI

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Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI
I 216.3, 223.2f / II37.2 / IV 28.5ff, 159.1ff, 168.5ff / V 29.4, 30.3f, 35.1 / VI 49.6f, 51.2, 70.1, 71.2f, 76.3f, 78.5ff, 115.2, 144.4 24.???

I 223.2f ist I 223.2ff
V 145.4 ergänzt
VI 49.6f ist VI 49.6ff
IV 159.1ff?? V 29.4??

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