I 91.3
Die medizinische Wissenschaft bedient sich zu sehr der chemischen Erzeugnisse, die zwar oft geeignet sind, fehlende Substanzen im Organismus zu regenerieren oder Schmerzen zu lindern; das Wichtigste ist aber die Findung und Aufdeckung der Ursachen, damit man das Übel an der Wurzel fassen kann.
III 88.2
Wenn ich als Arzt nur daran denke, wie viele Fehler, ja wieviel Unheil schon durch den Missbrauch chemischer Erzeugnisse verursacht worden ist nur dadurch, dass man die Seele des Menschen nebensächlich betrachtete und die Materie, den materiellen Organismus als das allein für sich Existierende, so will mir scheinen, dass es hohe Zeit ist, mit dem Irrtum aufzuräumen, will man nicht den Schaden ins Unermessliche steigern.
I 91.4
Ich wollte vor allem damit sagen, dass es wichtig ist, die Zusammenhänge zu erfassen und nicht nur den Körper zu betrachten, sondern vor allem die psychische Verfassung.
IV 173.5
Medikamentöse Behandlung ist nur soweit sinnvoll, als durch die seelische Fehlhaltung Schädigungen an Organen auftreten. Beruhigungsmittel helfen nur dem Arzt, oder besser gesagt, verschaffen nur ihm Ruhe, dem Menschen aber - und das gilt für jedes Lebensalter - Betäubung und Vergessen, jedoch nur solange die Wirkung des Medikaments vorhält. Das Krankheitsbild wird verzerrt, der Wille gelähmt. Das kann und darf nicht das Ziel der Behandlung sein.
IV 174.1ff
Ein völliges Versagen der geistigen Tätigkeit ist in den meisten Fällen auf organische Schäden im Gehirn und in den Nervenzentren zurückzuführen. Bevor aber mit geisttötenden und -lähmenden Mitteln gearbeitet wird, muss der Versuch unternommen werden, und das in jedem Fall, den Willen des Patienten zu stärken, ihm Mut zum Leben und Glauben an seine eigene Persönlichkeit zu vermitteln. Denn ein Besessener kann durch Stärkung des Willens in die Lage versetzt werden, sich zu befreien.
Von einer Spaltung des Bewusstseins kann nur insofern die Rede sein, dass der Mensch, der keinen ausreichenden Willen zur Betätigung seiner geistigen Kräfte besitzt, im Zusammenwirken von Geist und Seele gestört ist.
Um das feststellen zu können ist es ebenso notwendig, medikamentöse Behandlung zu unterlassen und sich der Mühe zu unterziehen, durch Gespräch und gutes Vorbild eine Änderung herbeizuführen.
V 96.6ff
Weitgehend abzulehnen sind Medikamente, die dazu angetan sind, die Psyche des Menschen zu verändern, ihn zu betäuben und sein Denkvermögen herabzusetzen. Solche Mittel sind lediglich geeignet, Symptome zu bekämpfen, sie für kurze Zeit zu beseitigen, niemals aber die Ursachen zu berühren und die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben.
Eine solche Methode kann bestenfalls bei schweren Geisteskrankheiten ihre Berechtigung haben, wenn Heilung nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen werden darf, nicht aber bei solchen Leiden, die keinen begründeten und einwandfrei feststellbaren organischen Fehler erkennen lassen.
III 27.2f
Ich sage nur organische Leiden, weil das Geistwesen an sich davon nicht zerstört werden kann. Krank wird nur das organische Gehirn, das dann seinen Dienst versagt, und die Seele wird behindert und belastet, lässt das Geistwesen sich nicht zu seinen Entscheidungen durchsetzen. Es ist - wie gesagt - gestört und nicht in der Lage, den geistigen Wunsch oder Befehl auszuführen. Zeitverlust ist es von meiner Warte aus betrachtet. Hemmung des seelischen und geistigen Fortschritts so lange, bis das krankhafte und unnatürliche Verhalten ausgeschaltet ist und die Organe wieder ihre normale naturgemässe Betätigung aufnehmen können. Grösste Sorgfalt ist bei der Behandlung solcher Patienten an den Tag zu legen. Ihre Einstellung zum Leben ist in rechte Bahnen zu lenken als oberste Voraussetzung für eine Heilung überhaupt. Es ist verkehrt, solche Menschen mit Betäubungsmitteln und Radikalkuren heilen zu wollen. Es wird dadurch höchstens Stumpfheit gegen alle menschlichen Regungen und niemals eine Besserung oder ein Einfluss auf die geistige Entwicklung erreicht werden. Auch diese bedauernswerten Wesen sind Menschen und gehören zur Gemeinschaft und deshalb ist gerade ihnen das grösste Augenmerk zuzuwenden. Der Arzt hat nicht das Recht, die lebensnotwendigen und von Natur gegebenen Funktionen zu zerstören zu verhindern. Jeder Geist muss selbst den rechten Weg finden können, und nur dazu ist eine planmässige und regelrechte Erziehung erfolgreich einzurichten. Es sind nicht Lebewesen zweiter oder niedrigerer Ordnung, sondern genauso Menschen, die den Fortschritt suchen oder eben dazu angeregt werden müssen.
V 107.2f
Kaum einer der heute tätigen Psychiater ist davon überzeugt, dass er einen sogenannten schizophrenen Patienten nur mit schweren Betäubungsmitteln geheilt hat. Es gibt Ausnahmen, die aber nur dann vorliegen, wenn das störende Wesen erkennt, dass es fehl am Platz ist und sein Opfer freigibt. Selten für immer, meist nur so lange, als die betäubende Wirkung der Pillen anhält. Man spricht dann von neuerlichem Schub, der eben nach der herrschenden Auffassung bei solchen Geisteskranken unvermeidlich ist und schliesst daher eine Heilung von vornherein aus.
Ist aber ein solches Menschenkind einmal als unheilbar befunden, dann glaubt man, das Recht zu haben, alle Mittel anzuwenden, die der Umgebung die Ruhe sichern und die Lebensäusserungen des Patienten auf ein Mass herabsetzen, das ihm seine Lage unüberschaubar, ja selbstverständlich erscheinen lässt.
VI 10.1f
Man könnte ruhig sagen, dagegen ist kein Kraut gewachsen, denn es gibt kein Medikament gegen geistige Störungen. Das ebensowenig, wie es eine Heilung gibt.
Ich wiederhole deshalb noch einmal die Grundüberlegung: Eine geistige Störung, die nicht von einem kranken Gehirn verursacht, sondern von aussen, aus dem geistigen Bereich auf den Menschen gekommen ist, ist keine Krankheit.
Von dieser kann daher nicht geheilt - schon gar nicht mit den Methoden der gültigen medizinischen Wissenschaft-, sondern nur befreit werden. Und dazu bedarf es verständnisvoller Hilfe durch Aufklärung, wie bereits erwähnt.
VI 38.6
Geistige Störungen sind keine Krankheit, und ich wiederhole immer wieder, dass es kein Medikament gibt, das die Befreiung davon bewirken könnte.
VI 74.2f
Im Augenblick liegen die Dinge wohl nicht so rosig wie eben geschildert, weil die Beurteilung oder Einreihung solcher Leiden in die Geisteskrankheiten und die nach schulmedizinischen Grundsätzen unumgängliche Behandlung mit betäubenden Medikamenten eine Herabminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit bewirkt und in dieser Hinsicht oft längere Zeit der Erneuerung und Kräftigung der angegriffenen Organe erfordert, in erster Linie des Gehirns und Nervensystems.
Insofern spielt natürlich die Dauer der Belastung eine Rolle, während nach noch so lange dauernder Belastung ohne medikamentöse Behandlung der Übergang ins normale Leben so vor sich geht, als wäre die Störung nie gewesen.
VI 102.1
Nicht der Belastete bedarf da der Behandlung, sondern der störende Geist, und keine noch so intensiven Kuren und Verabreichung von Medikamenten können da Abhilfe schaffen.
VI 141.5
Es hat sich erwiesen, dass es dagegen kein Medikament, kein chemisches Präparat gibt, mit dem man geistige Störungen heilen könnte. Rat- und Hilflosigkeit ist die Folge.
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Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI
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Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI
I 91.2 III 27.2, 45.2, 88.2 IV 150.1, 151.3, 156.3, 173.5, 174.1,3 V 96.5, 107.2f VI 10.1, 38.6, 74.2f, 102.1, 141.5
I 91.2 ist I 91.3f
III 27.2 ist III 27.2f
IV 174.1,3 ist III 174.1ff
V 96.5 ist V 96.6ff
VI 10.1 ist VI 10.1f III 45.2 V 96.5