MEDIKAMENTE

I 91.3
Die medizinische Wissenschaft bedient sich zu sehr der chemischen Erzeugnisse, die zwar oft geeignet sind, fehlende Substan­zen im Organis­mus zu regenerieren oder Schmer­zen zu lindern; das Wichtigste ist aber die Findung und Auf­deckung der Ursa­chen, damit man das Übel an der Wurzel fassen kann.

III 88.2
Wenn ich als Arzt nur daran denke, wie viele Fehler, ja wieviel Unheil schon durch den Missbrauch chemischer Erzeugnisse verursacht worden ist nur dadurch, dass man die Seele des Menschen nebensächlich betrachtete und die Materie, den mate­riellen Organismus als das allein für sich Existieren­de, so will mir scheinen, dass es hohe Zeit ist, mit dem Irrtum aufzuräumen, will man nicht den Schaden ins Unermessliche steigern.

I 91.4
Ich wollte vor allem damit sagen, dass es wich­tig ist, die Zusammenhänge zu erfas­sen und nicht nur den Körper zu be­trachten, sondern vor allem die psychische Ver­fas­sung.

IV 173.5
Medikamentöse Behandlung ist nur soweit sinn­voll, als durch die seelische Fehl­haltung Schädigungen an Organen auftreten. Beruhigungsmittel helfen nur dem Arzt, oder besser gesagt, verschaffen nur ihm Ruhe, dem Menschen aber - und das gilt für jedes Lebensalter - Betäubung und Vergessen, jedoch nur solange die Wir­kung des Medikaments vorhält. Das Krankheitsbild wird ver­zerrt, der Wille gelähmt. Das kann und darf nicht das Ziel der Behandlung sein.

IV 174.1ff
Ein völliges Versagen der geistigen Tätigkeit ist in den meisten Fällen auf orga­nische Schäden im Gehirn und in den Nervenzentren zurückzuführen. Bevor aber mit geist­tötenden und -lähmenden Mitteln gearbeitet wird, muss der Versuch unternommen werden, und das in jedem Fall, den Willen des Patienten zu stärken, ihm Mut zum Leben und Glauben an seine eigene Persön­lichkeit zu vermitteln. Denn ein Besesse­ner kann durch Stärkung des Willens in die Lage versetzt werden, sich zu befrei­en.
Von einer Spaltung des Bewusstseins kann nur insofern die Rede sein, dass der Mensch, der keinen ausreichen­den Willen zur Betätigung seiner geistigen Kräfte be­sitzt, im Zusammenwirken von Geist und Seele gestört ist.
Um das feststellen zu können ist es ebenso notwendig, medikamentöse Behandlung zu unterlassen und sich der Mühe zu unterziehen, durch Gespräch und gutes Vorbild eine Änderung herbeizuführen.

V 96.6ff
Weitgehend abzulehnen sind Medikamente, die dazu ange­tan sind, die Psyche des Menschen zu ver­ändern, ihn zu betäuben und sein Denkvermögen herabzusetzen. Sol­che Mittel sind lediglich geeignet, Symptome zu bekämpfen, sie für kurze Zeit zu beseitigen, niemals aber die Ursachen zu berühren und die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben.
Eine solche Methode kann bestenfalls bei schweren Gei­steskrankheiten ihre Berech­tigung haben, wenn Heilung nach bestem Wissen und Gewissen ausge­schlos­sen werden darf, nicht aber bei solchen Leiden, die keinen begrün­deten und einwandfrei fest­stellbaren organischen Fehler erkennen lassen.

III 27.2f
Ich sage nur organische Leiden, weil das Geistwesen an sich davon nicht zerstört werden kann. Krank wird nur das organische Gehirn, das dann seinen Dienst ver­sagt, und die Seele wird behindert und belastet, lässt das Geistwesen sich nicht zu seinen Entschei­dungen durch­setzen. Es ist - wie gesagt - gestört und nicht in der Lage, den geistigen Wunsch oder Befehl auszuführen. Zeitverlust ist es von meiner Warte aus betrachtet. Hem­mung des seelischen und geistigen Fort­schritts so lange, bis das krankhafte und unnatürliche Verhalten ausge­schaltet ist und die Organe wieder ihre normale naturge­mässe Betätigung aufnehmen können. Grösste Sorg­falt ist bei der Behandlung solcher Patienten an den Tag zu legen. Ihre Einstel­lung zum Leben ist in rechte Bahnen zu lenken als oberste Voraussetzung für eine Heilung überhaupt. Es ist verkehrt, solche Menschen mit Betäu­bungs­mitteln und Radikalkuren heilen zu wollen. Es wird dadurch höchstens Stumpfheit gegen alle mensch­lichen Regungen und niemals eine Bes­serung oder ein Einfluss auf die geisti­ge Entwicklung erreicht werden. Auch diese bedauerns­werten Wesen sind Menschen und gehören zur Gemein­schaft und deshalb ist gerade ihnen das grösste Augenmerk zuzuwenden. Der Arzt hat nicht das Recht, die lebensnot­wendigen und von Natur gegebenen Funk­tionen zu zer­stören zu verhindern. Jeder Geist muss selbst den rech­ten Weg finden können, und nur dazu ist eine planmässige und regelrechte Erziehung erfolgreich einzurichten. Es sind nicht Lebe­wesen zweiter oder niedrigerer Ord­nung, sondern genauso Men­schen, die den Fortschritt suchen oder eben dazu ange­regt werden müssen.

V 107.2f
Kaum einer der heute tätigen Psychiater ist davon überzeugt, dass er einen soge­nannten schizophrenen Patienten nur mit schweren Betäubungsmitteln geheilt hat. Es gibt Ausnahmen, die aber nur dann vorliegen, wenn das störende Wesen erkennt, dass es fehl am Platz ist und sein Opfer freigibt. Selten für immer, meist nur so lange, als die betäubende Wirkung der Pillen anhält. Man spricht dann von neuer­lichem Schub, der eben nach der herr­schenden Auffassung bei solchen Geistes­kran­ken unver­meidlich ist und schliesst daher eine Heilung von vorn­herein aus.
Ist aber ein solches Menschenkind einmal als unheilbar befunden, dann glaubt man, das Recht zu haben, alle Mittel anzuwenden, die der Umgebung die Ruhe sichern und die Lebensäusserungen des Patienten auf ein Mass herabsetzen, das ihm seine Lage unüberschaubar, ja selbstverständlich erscheinen lässt.

VI 10.1f
Man könnte ruhig sagen, dagegen ist kein Kraut ge­wachsen, denn es gibt kein Medi­kament gegen geistige Störungen. Das ebensowenig, wie es eine Heilung gibt.
Ich wiederhole deshalb noch einmal die Grundüberle­gung: Eine geistige Störung, die nicht von einem kran­ken Gehirn verursacht, sondern von aussen, aus dem geisti­gen Bereich auf den Menschen gekommen ist, ist keine Krank­heit.
Von dieser kann daher nicht geheilt - schon gar nicht mit den Methoden der gülti­gen medizinischen Wissen­schaft-, sondern nur befreit werden. Und dazu bedarf es verständnisvoller Hilfe durch Aufklärung, wie bereits erwähnt.

VI 38.6
Geistige Störungen sind keine Krankheit, und ich wie­derhole immer wieder, dass es kein Medikament gibt, das die Befreiung davon bewirken könnte.

VI 74.2f
Im Augenblick liegen die Dinge wohl nicht so rosig wie eben geschildert, weil die Beurteilung oder Einreihung solcher Leiden in die Geisteskrankheiten und die nach schulmedizinischen Grundsätzen unumgängliche Be­handlung mit betäubenden Medika­menten eine Herab­minderung der körperlichen Leistungsfähigkeit bewirkt und in dieser Hinsicht oft längere Zeit der Erneuerung und Kräftigung der angegriffenen Organe erfordert, in erster Linie des Gehirns und Nervensystems.
Insofern spielt natürlich die Dauer der Belastung eine Rolle, während nach noch so lange dauernder Belastung ohne medikamentöse Behandlung der Übergang ins nor­male Leben so vor sich geht, als wäre die Störung nie gewe­sen.

VI 102.1
Nicht der Belastete bedarf da der Behandlung, sondern der störende Geist, und keine noch so intensiven Kuren und Verabreichung von Medikamenten können da Abhilfe schaffen.

VI 141.5
Es hat sich erwiesen, dass es dagegen kein Medikament, kein chemisches Präparat gibt, mit dem man geistige Störungen heilen könnte. Rat- und Hilflosigkeit ist die Folge.



Zur Übersicht

Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI

Verlinkung an die betreffenden Textstellen
nur bei berechtigten Zugang zum Buchinhalt!

Verwendete Textstellen aus Mediale Schriften, Dr. Karl Nowotny, Band I-VI

I 91.2 III 27.2, 45.2, 88.2 IV 150.1, 151.3, 156.3, 173.5, 174.1,3 V 96.5, 107.2f VI 10.1, 38.6, 74.2f, 102.1, 141.5

I 91.2 ist I 91.3f
III 27.2 ist III 27.2f
IV 174.1,3 ist III 174.1ff
V 96.5 ist V 96.6ff
VI 10.1 ist VI 10.1f
III 45.2 V 96.5